Die Unteren Naturschutzbehörden fordern seit einigen Jahren bei der Umsetzung verschiedenster Maßnahmen eine ökologische Baubetreuung (ÖBB), um in der Praxis insbesondere die Einhaltung der Regelungen zum „Besonderen Artenschutz“ (vgl. § 44 BNatSchG) zu gewährleisten. Dabei reicht die Palette von der Sanierung und dem Abriss von Gebäuden bis zur Fällung von Altbäumen.
Im Rahmen der ÖBB gewährleisten wir im Interesse der Investoren die Einhaltung der o.g. gesetzlichen Regelungen, indem wir die Baufirmen fachlich bei ihren Arbeiten begleiten und beim Auftreten von Problemen praxisnahe Lösungen anbieten.
Sprechen Sie uns bitte an. Wir begleiten Sie bei Ihren Arbeiten und beraten Sie in allen Fragen zur Einhaltung der Naturschutzbestimmungen.